Begleitung von Erbengemeinschaften beim Hausverkauf
Mehrere Erben, ein Haus in Vorpommern und niemand vor Ort: Wir übernehmen die Arbeit vor Ort und halten alle Beteiligten auf demselben Stand.
Begleitung von Erbengemeinschaften beim Hausverkauf
Beim Verkauf aus einer Erbengemeinschaft ist selten der Immobilienmarkt das Problem. Schwierig sind meist die Abstimmung zwischen mehreren Erben, die räumliche Entfernung und die Frage, wer welchen Schritt veranlasst. Häufig wohnt niemand der Beteiligten in Vorpommern, das Haus steht seit Monaten leer, Post sammelt sich, und die Unterlagen liegen verstreut. Wir setzen an diesem Punkt an: Wir öffnen das Haus, verschaffen uns einen Überblick über Zustand und Unterlagenlage und schreiben auf, was zu tun ist und in welcher Reihenfolge. Alle Erben erhalten dieselben Informationen zur gleichen Zeit, damit niemand das Gefühl hat, an einer Entscheidung vorbeigeführt zu werden. Wir treffen keine Entscheidungen für Sie und vertreten keine einzelne Position innerhalb der Gemeinschaft; wir liefern die Grundlage, auf der Sie gemeinsam entscheiden.
Rechtlich ist der Verkauf eines Nachlassgrundstücks an Voraussetzungen geknüpft. In der Regel muss die Erbfolge nachgewiesen und das Grundbuch berichtigt sein, bevor beurkundet werden kann, und alle Miterben müssen dem Verkauf zustimmen oder wirksam vertreten sein. Was in Ihrem Fall erforderlich ist, klärt das Notariat; wir sagen Ihnen frühzeitig, welche Nachweise typischerweise verlangt werden, damit Sie sie beschaffen können, bevor ein Käufer wartet. Rechts- und Steuerberatung leisten wir nicht, und wir geben auch keine Auskünfte zu erbschaftsteuerlichen Fragen. Wo diese Themen auftauchen, verweisen wir auf Notariat, Rechtsanwalt oder Steuerberater. Unsere Aufgabe bleibt die Immobilie: Zustand einschätzen, Preis begründen, vermarkten, Käufer prüfen, bis zur Übergabe begleiten.
Für auswärtige Erben bieten wir Hausbesichtigungen per Video an. Wir gehen mit der Kamera durch das Haus, zeigen Räume, Keller, Dach und Grundstück und beantworten Ihre Fragen währenddessen. So können Sie sich ein Bild machen und mit den anderen Erben sprechen, ohne für jeden Zwischenschritt anzureisen. Bei Erbengemeinschaften berechnen wir keine Maklerprovision, wenn der Verkaufspreis unter 150.000 Euro liegt. Das betrifft einen Teil der Objekte im ländlichen Vorpommern, bei denen der Aufwand für die Erben sonst in keinem sinnvollen Verhältnis zum Erlös steht. Unabhängig vom Preis gilt: Wir sagen Ihnen vor Auftragserteilung, mit welchem Ergebnis realistisch zu rechnen ist, auch wenn es niedriger ausfällt als erhofft. Nach dem Notartermin organisieren wir Übergabe, Zählerstände und Schlüssel und melden Vollzug an alle Beteiligten.
So läuft Begleitung von Erbengemeinschaften beim Hausverkauf ab
Erstgespräch mit der Erbengemeinschaft
Wir sprechen mit allen Beteiligten, telefonisch oder per Videokonferenz, und klären den Sachstand. Dabei halten wir fest, wer Ansprechpartner ist und wie abgestimmt werden soll.
Ortstermin und Videobesichtigung
Wir öffnen das Haus, dokumentieren den Zustand mit Fotos und zeigen es Ihnen auf Wunsch live per Video. So haben alle Erben denselben Eindruck, ohne anzureisen.
Unterlagen und Nachweise
Wir listen auf, welche Unterlagen fehlen, und fordern mit Vollmacht an, was über Ämter und Verwaltungen zu beschaffen ist. Welche Nachweise zur Erbfolge nötig sind, klärt das Notariat.
Wertermittlung und Preisabstimmung
Sie erhalten eine begründete Einschätzung zum erzielbaren Preis. Bei Reetdachhäusern erfolgt die Beurteilung durch unsere Sachverständige für Reetdachbauweise.
Vermarktung und Besichtigungen
Wir erstellen das Exposé, führen die Besichtigungen vor Ort und prüfen die Finanzierung der Interessenten. Über Angebote berichten wir allen Erben gleichzeitig.
Notartermin und Übergabe
Der Vertragsentwurf wird mit dem Notariat abgestimmt und allen Beteiligten erklärt. Nach der Beurkundung organisieren wir Übergabe, Zählerstände und Schlüssel.
Fragen zu Begleitung von Erbengemeinschaften beim Hausverkauf
Liegt der Verkaufspreis unter 150.000 Euro, berechnen wir Erbengemeinschaften keine Maklerprovision. Oberhalb dieser Grenze vereinbaren wir die Vergütung vor Auftragserteilung schriftlich. Kosten für Notar, Grundbuch und behördliche Unterlagen fallen unabhängig davon an und werden nicht von uns erhoben.
Für die Besichtigung des Hauses nicht. Wir gehen mit der Kamera durch das Objekt und zeigen Ihnen live, in welchem Zustand es ist. Für die Beurkundung gelten die Vorgaben des Notariats; ob eine Vertretung durch Vollmacht möglich ist, klären Sie dort.
Wir vertreten keine einzelne Position innerhalb der Gemeinschaft und entscheiden nichts für Sie. Unsere Aufgabe ist, allen Beteiligten dieselben Informationen zur gleichen Zeit zu geben, damit die Diskussion auf einer gemeinsamen Grundlage stattfindet. Bleibt eine Einigung aus, ist das eine rechtliche Frage, die in ein Notariat oder eine Anwaltskanzlei gehört.
In der Regel ein Nachweis der Erbfolge und ein berichtigtes Grundbuch, dazu die üblichen Objektunterlagen wie Flurkarte, Bauzeichnungen und Energieausweis. Welche Form des Erbnachweises im Einzelfall genügt, entscheidet das Notariat beziehungsweise das Grundbuchamt. Wir sagen Ihnen frühzeitig, was erfahrungsgemäß verlangt wird, damit Sie die Beschaffung anstoßen können.
Wir sehen uns das Haus an und sagen Ihnen, was vor der Vermarktung sinnvollerweise passieren sollte. Die Organisation von Entrümpelung oder kleineren Arbeiten stimmen wir mit Ihnen ab und halten schriftlich fest, was wir übernehmen. Beauftragung und Kosten liegen bei der Erbengemeinschaft.
Sprechen wir darüber
Erzählen Sie uns von Ihrem Anliegen — wir beraten Sie zu Begleitung von Erbengemeinschaften beim Hausverkauf.
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